Um Transparenz und den Zugang zu Information zu sichern, sind die Rathäuser seit dem 1. Mai 2008 verpflichtet, auf ihren Webseiten öffentliche Ausschreibungen und Wettbewerbe bekannt zu geben.
Gesetz 30/2007 vom 30. Oktober über Verträge auf dem öffentlichen Sektor.
(Veröffentlicht im BOE Nr. 261, am 31.Oktober 2007)
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1/ Das einzige Dokument, das die Fristen verbindlich bestätigt, ist der Erlass, der im entsprechenden Amtsblatt veröffentlicht wird.
2/ Im Fall einer inhaltlichen Diskrepanz zwischen den von der zuständigen Stelle zur Verfügung gestellten Unterlagen und der auf den Webseiten veröffentlichten, ist erstere gültig.